Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2012 - 24 Ta 2405/11 |
Zitiervorschläge
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - 24 Ta 2405/11 (https://dejure.org/2012,6827)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,6827) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 97 Abs 5 ArbGG, § 9 Abs 1 ArbGG, § 2 TVG
Aussetzung des Verfahrens nach § 97 Abs 5 ArbGG - Tariffähigkeit - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 97 Abs 5 ArbGG
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Statthaftigkeit eines Aussetzungsbeschlusses gem. § 97 Abs. 5 ArbGG bei offenen Fragen zur Tariffähigkeit einer Vereinigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzureichend begründeter Aussetzungsbeschluss bei fehlenden Angaben zur Entscheidungserheblichkeit der Tariffähigkeit einer Vereinigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 27.10.2011 - 23 Ca 10751/11
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2012 - 24 Ta 2405/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11
Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2012 - 24 Ta 2405/11
Es würde nämlich zu einer für den Kläger nicht hinnehmbaren Verzögerung einer Sachentscheidung führen, wenn das Gericht erst nach Eintritt der Rechtskraft der gerichtlichen Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP in dem Verfahren 24 TaBV 1285/11 u.a. damit begönne, die erforderlichen Tatsachenfeststellungen zu treffen und die verbleibenden Rechtsfragen zu klären, die für den Erfolg der Klage erforderlich sind. - BAG, 28.01.2008 - 3 AZB 30/07
Aussetzung von Verfahren zur Prüfung der Tariffähigkeit einer Organisation
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2012 - 24 Ta 2405/11
Ein Abwarten bis zur rechtskräftigen Erledigung des Beschlussverfahrens ist hiernach den Parteien des Ausgangsrechtsstreites nicht zuzumuten, wenn der Rechtsstreit auf einer anderen Basis - notfalls auch nach Beweisaufnahme - ohne Klärung der Tariffähigkeit einer Vereinigung entschieden werden kann (BAG 28.01.2008 - 3 AZB 30/07 - NZA 2008, 489).